Grundlagentext Empowerment
2. Die Philosophie der Menschenstärken: Grundprinzipien und Wertebasis
Ausgangspunkt des Empowerment-Konzeptes ist eine deutliche Kritik an den Blindflecken des tradierten Klientenbildes, das das berufsbezogene Alltagswissen in den Köpfen der sozialen Professionals prägt. Dieses Klientenbild ist bis heute in weiten Passagen von einem Defizit-Blick auf den Menschen geprägt, d.h. die Identitätsentwürfe der Klienten Sozialer Arbeit, ihre biographischen Erfahrungshorizonte und Bindungsnetzwerke werden nur allzu oft allein in Kategorien von Mangel und Unfertigkeit, Beschädigung und Schwäche wahrgenommen. Im Lichte dieser grundlegenden Defizit-Orientierung aber gewinnt die beruflich helfende Unterstützung in vielen Fällen den Charakter einer „Fürsorgepädagogik“, die die Betroffenen in beratende und therapeutische Vollversorgungspakete einpackt, sie zugleich aber auf Dauer von Fremdhilfe abhängig macht und verbleibende Ressourcen von Eigenmächtigkeit entwertet.
Das Empowerment-Konzept nun bricht mit diesem Blick auf die Schwächen und Abhängigkeiten. Menschen, die psychosoziale Unterstützung in Anspruch nehmen, werden hier also nicht mehr als hilfebedürftige Mängelwesen angesehen, die der pädagogischen Fürsorglichkeit bedürfen. Ganz im Gegenteil: Die Adressaten sozialer Dienstleistungen werden - auch in Lebensetappen der Belastung - in der Rolle von kompetenten Akteuren wahrgenommen, die über das Vermögen verfügen, ihre Lebenssettings in eigener Regie zu gestalten und Lebenssouveränität zu gewinnen. Dieses Vertrauen in die Stärken der Menschen, in produktiver Weise die Belastungen und Zumutungen der alltäglichen Lebenswirklichkeit zu verarbeiten, ist Zentrum und Leitmotiv der „Philosophie der Menschenstärken“. Dieses Menschenbild, das der Empowerment-Praxis leitend ist, umfasst folgende Bausteine (Herriger 2014, S. 70-79):
- Die Abkehr vom Defizit-Blick auf Menschen mit Lebensschwierigkeiten und zugleich auch der Verzicht auf pädagogische Zuschreibungen von Hilfebedürftigkeit;
- Der Blick auf die Menschenstärken: das Vertrauen in die Fähigkeit eines jeden Menschen zu Selbstaktualisierung und personalem Wachstum;
- Die Akzeptanz von Eigen-Sinn: die Achtung vor der Autonomie und der Selbstverantwortung des Klienten und der Respekt auch vor unkonventionellen Lebensentwürfen;
- Psychosoziale Arbeit als „Lebensweg-Begleitung“: der Respekt vor der eigenen Zeit und den eigenen Wegen des Klienten und der Verzicht auf enge Zeithorizonte und standardisierte Hilfepläne;
- Die normative Enthaltsamkeit der Helfer: der Verzicht auf entmündigende Expertenurteile im Hinblick auf die Definition von Lebensproblemen, Problemlösungen und Lebensperspektiven; und
- Die Grundorientierung an einer „Rechte-Perspektive“: Menschen mit Lebensschwierigkeiten verfügen - unabhängig von der Schwere ihrer Beeinträchtigung - über ein unveräußerliches Partizipations- und Wahlrecht im Hinblick auf die Gestaltung ihres Lebensalltags.
Das Empowerment-Konzept basiert auf normativ-ethischen Grundüberzeugungen, in denen sich die Achtung vor der Autonomie der Lebenspraxis der Klienten, ein engagiertes Eintreten für soziale Gerechtigkeit und für den Abbau von Strukturen sozialer Ungleichheit sowie die Orientierung an einer Stärkung von (basis-)demokratischen Partizipationsrechten miteinander verbinden.
Selbstbestimmung und Lebensautonomie: Ein erstes normatives Fundament der Philosophie des Empowerments ist der feste Glauben an die Fähigkeit eines jeden Individuums, aus dem Schneckenhaus von Abhängigkeit, Resignation und erlernter Hilflosigkeit auszuziehen und in eigener Kraft Autonomie, Selbstverwirklichung und Lebenssouveränität zu erstreiten. Obwohl die Soziale Arbeit das Recht des Klienten auf Selbstbestimmung und Lebensautonomie stets betont, erscheint die Nennung dieses Grundwertes nicht überflüssig. Denn: Die berufsalltägliche Einlösung dieses Anspruches erfordert von den Mitarbeitern sozialer Dienste eine sensible selbstreflexive Eingrenzung der eigenen Expertenmacht („sharing power“).
Soziale Gerechtigkeit: Dieser zweite Grundwert thematisiert die gesellschaftlichen Strukturen sozialer Ungleichheit, d.h. die sozial ungleiche Verteilung von materiellen Lebensgütern (Niveau und Sicherheit des verfügbaren Einkommens und Vermögens) und immateriellen Lebensgütern (Bildung; Gesundheit; soziale Sicherung; Inklusion in tragende soziale Netzwerke). Das Empowerment-Konzept bleibt hier - auch in Zeiten eines konservativen Roll-Backs und eines durchgreifenden Reformpessimismus - einem sozialaufklärerischen Programm verpflichtet. Es ist sein Ziel, Menschen ein kritisches Bewusstsein für die Webmuster der sozial ungleichen Verteilung von Lebensgütern und gesellschaftlichen Chancen zu vermitteln und in ihren Köpfen ein analytisches Wissen um die Veränderbarkeit dieser übermächtig erscheinenden Strukturmuster zu festigen. Und es ist sein Ziel, Menschen sowohl im mikrosozialen Kosmos ihrer alltäglichen Lebenswirklichkeit als auch im makrosozialen Kosmos politischer Selbstvertretung zu sozialer Aktion anzustiften.
Demokratische Partizipation: Der dritte normative Grundpfeiler des Empowerment-Konzeptes ist das Prinzip Bürgerbeteiligung. Empowerment-Prozesse zielen auf die Stärkung der Teilhabe der Bürger an Entscheidungsprozessen, die ihre personale Lebensgestaltung und ihre unmittelbare soziale Lebenswelt betreffen. Sie zielen auf die Implementation von Partizipationsverfahren, die ihren Wünschen und Bedürfnissen nach Mitmachen, Mitgestalten, Sich-Einmischen in Dienstleistungsproduktion und lokaler Politik Rechnung tragen und eine eigenverantwortliche Gestaltung von lokalen Umwelten zulassen. In dieser Strategie sozialpolitischer Einmischung verbinden sich die Philosophie des Empowerments und die aktuelle Diskussion über „Zivilgesellschaft“ und „Kommunitarismus“. Empowerment und Kommunitarismus gemeinsam ist die Forderung, die Eigenverantwortung und Eigenbeteiligung der Bürger in der Besorgung lokaler Angelegenheiten zu stärken, neue zivile Verbindlichkeiten („Gemeinsinn“) zu etablieren und niedrigschwellige Verfahren einer kollektiven Selbstregelung in kleinen lokalen Kreisen zu implementieren.
Vor dem Hintergrund dieser „Philosophie der Menschenstärken“ ergibt sich ein neues Verständnis der professionellen Identität sozialer Arbeit. Dieses Empowerment-Verständnis können wir mit drei Stichworten kennzeichnen:
(1) „sharing power“: Die Abkehr von Paternalismus und „fürsorglicher Belagerung“
- der Verzicht auf vorschnelle Expertenurteile im Hinblick auf „Problemdeutungen“ und „Lösungen“ für den Klienten
- der Verzicht auch auf feste Ziele- und Wegevorgaben, Therapiepläne, stellvertretende Problemlösungen
- ein geduldiges Sich-Einlassen auf die Situationsdeutungen, Lebensentwürfe und Zukunftsvorstellungen des Klienten
- die Abkehr von (entmündigender) Verantwortungsübernahme; die Ermutigung des Klienten zu Eigentätigkeit und Selbstverantwortung.
(2) Der Respekt vor der Autonomie des Betroffenen und Kooperation ‚auf Augenhöhe’
- Professionelle pädagogische Arbeit versteht sich als dialogisch-reflexive Verständigung zwischen Partnern (eine „kollaborative“ Arbeitsbeziehung „auf Augenhöhe“);
- Pädagogische Arbeit ist zugleich immer auch „konfrontativer Spiegel“: Konfrontation der Selbstwahrnehmung des Klienten mit kontrastierender Fremdwahrnehmung – dies auf der Basis eines festen Vertrauensfundamentes;
- Soziale Arbeit erweist ihre Produktivität überall dort, wo sie ihren KlientInnen „Testfelder“ eröffnet für das Entdecken von eigenen Stärken und für die Erprobung von Selbstbestimmung und Eigengestaltung;
- Stellvertretendes Handeln – insbesondere bei schwerst-mehrfachbehinderten Menschen – bedarf einer verstehenden Diagnostik und einer (Team-)Reflexion von ungerechtfertigten Hilflosigkeitsunterstellungen und Entmündigungsfallen.
(3) Die Mentoren-Rolle der professionellen Helfer
Für die neue berufliche Rolle von „Empowerment-ArbeiterInnen“ finden sich in der Literatur unterschiedliche Begrifflichkeiten: Assistent – Unterstützer – Begleiter. Wir möchten hier den Begriff „Mentor“ bzw. „Mentorenschaft“ (kundige Lebensweg-Begleitung) vorschlagen. In dieser Mentorenschaft erfüllt der professionelle Helfer folgende Rollen (vgl. ausführlich Herriger 2014, S. 233 ff.):
- Unterstützer und mutmachender ‚Orientierungshelfer’
- Lebenswelt-Analytiker und kritischer Lebensinterpret
- Netzwerker, Ressourcendiagnostiker, Ressourcenmobilisierer
- Intermediärer Brückenbauer
- Dialogmanager und Konfliktmediator
- Vertrauensperson und anwaltschaftlicher Vertreter.
Die „zurückhaltende“ Professionalität, die in der Mentoren-Rolle zum Ausdruck kommt, wird in der Praxis vielfach missverstanden als Entqualifizierung und als Verlust von fachlicher Expertise. Aber: Das Gegenteil ist richtig. Die Mentoren-Rolle erfordert ein hohes Maß an Professionalität, die sich freilich nicht in einem Autoritäts- und Machtgefälle zwischen professionellem Helfer und Klient realisiert, sondern vielmehr in einer wertschätzenden Kommunikation und einem kooperativen Arbeitsbündnis („auf Augenhöhe“) zwischen beiden Seiten.
